1. |
Für alle angefragten Stadtführungen wird ein individuelles Angebot erstellt. |
2. |
Das Honorar für Stadtführungen beginnt bei 35 € brutto je Stunde (abhängig von Sprache, Dauer und Personenanzahl). |
3. |
Bei (Halb- oder Ganz-) Tagesausflügen beginnt der Stundensatz bei 30 € brutto je Stunde (abhängig von Sprache, Dauer und Personenanzahl). |
4. |
Die empfohlene Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer. Für darüber hinausgehende Teilnehmerzahlen wird ein weiterer Gästeführer vom Auftragnehmer dazugebucht bzw. bei Überschreitung von maximal fünf Personen auf Wunsch nur ein Zuschlag in Höhe von 5 € je Stunde berechnet. |
5. |
Die Bezahlung der Leistungen erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung. |
6. |
Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden sofern nicht anders vereinbart vom Auftraggeber selbst vor Ort entrichtet. |
7. |
Auftragsstornierungen
- ab 2 Wochen bis 4 Werktage vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %,
- ab 3 Werktage bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 %,
- weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% berechnet.
Die Stornierung wird wirksam an dem Tag, an dem sie eingeht. Vom Auftragnehmer wird eine schriftliche Bestätigung erstellt.
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8. |
Bei Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Sollten die Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, wird das vereinbarte Honorar berechnet. |
9. |
Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt. |